degewa

Außenleiter (L)

Leiter, der im üblichen Betrieb unter Spannung steht und in der Lage ist, zur Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie beizutragen, aber kein Neutralleiter oder Mittelleiter ist.

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Aktives Teil

Leiter oder leitfähiges Teil, der / das dazu vorgesehen ist, im üblichen Betrieb unter Spannung zu stehen (einschließlich eines Neutralleiters), jedoch nicht eines PEN-Leiters.

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Ableitstrom

Strom in einem unerwünschten Strompfad unter üblichen Betriebsbedingungen.

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VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Klauselwerk für die Vergabe und Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen.

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DGUV

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Er entstand am 1. Juni 2007 durch Zusammenlegung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. und des Bundesverbandes der Unfallkassen e. V.

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VdS

Die VdS Schadenverhütung GmbH ist Europas größtes Institut für Unternehmenssicherheit und eine 100%ige Tochter des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

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CENELEC

Das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung, französisch: Comité Européen de Normalisation Électrotechnique, englisch: European Committee for Electrotechnical Standardization, ist eine der drei großen Normungsorganisationen in Europa.

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VDE

Der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. ist ein 1893 unter dem Namen Verband Deutscher Elektrotechniker gegründeter technisch-wissenschaftlicher Verband in Deutschland.

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DIN

Das Deutsche Institut für Normung e. V. ist die bedeutendste nationale Normungsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde am 22. Dezember 1917 unter dem Namen „Normenausschuß der deutschen Industrie“ gegründet.

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UVV

Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften)

Um Ihrem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften.

Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.

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