Leiter, der im üblichen Betrieb unter Spannung steht und in der Lage ist, zur Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie beizutragen, aber kein Neutralleiter oder Mittelleiter ist.
Leiter, der im üblichen Betrieb unter Spannung steht und in der Lage ist, zur Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie beizutragen, aber kein Neutralleiter oder Mittelleiter ist.
Leiter oder leitfähiges Teil, der / das dazu vorgesehen ist, im üblichen Betrieb unter Spannung zu stehen (einschließlich eines Neutralleiters), jedoch nicht eines PEN-Leiters.
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Er entstand am 1. Juni 2007 durch Zusammenlegung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. und des Bundesverbandes der Unfallkassen e. V.
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften)
Um Ihrem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften.
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.