Technische Aufsichtsdienst auch genannt TAD der Berufsgenossenschaften

Die klassische Betriebsbetreuung, die in früheren Jahren in erster Linie die „Kontrolle“ der Arbeitssicherheit in den jeweiligen Betrieben beinhaltete, hat in den letzten Jahren mehr und mehr eine Veränderung erfahren: Das gesamte System „Betrieb“ wird in den Arbeitsschutz einbezogen.
Die reine Kontrolle, d.h. der Abgleich der Gegebenheiten mit den staatlichen bzw. berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, ist zu einer Beratung geworden, die viele Aspekte ganzheitlich beinhaltet. Hierzu gehört auch die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb, denn ein Mangel ist oft nur ein Symptom fehlender Organisation.

Die zuständigen Aufsichtspersonen sind erfahrene Fachleute aus der betrieblichen Praxis. Sie unterstützen die Betriebe in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Besonders effektiv kann dies schon bei der Planung von Anlagen, Betriebsstätten oder bei der Anschaffung von neuen Maschinen geschehen. Denn was bei der Planung bereits berücksichtigt wird, kann am Ende viel Geld sparen. Beispiele hierfür sind die Auswahl von geeigneten Bodenbelägen, schallschutztechnische Maßnahmen oder auch die Auswahl geeigneter Geräte und Maschinen. Dabei steht die Umsetzung in die Praxis immer im Vordergrund.

Eine weitere Aufgabe des TAD ist die Begutachtung von Arbeitsplätzen im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren.