Aufgrund hoher Nachfrage und Meldungen, wird diese Meldestelle ab Quartal 4 – 2021 von der Iniatitive ELEKTROWACHT disziplinarisch Betreut.

Ihr Arbeitgeber hat in Sachen Arbeitsschutz konkrete Vorgaben. Hält er diese nicht ein, sollten Sie ihm gegenüber auf Abhilfe drängen. Sie möchten als Arbeitnehmer (M/W/D), ehemaliger Arbeitnehmer (M/W/D) oder Bewerber (M/W/D) ein Arbeitgeber melden, welcher Pflichtverletzungen nach SGB VII Unfallverhütungsvorschriften begeht? Dann melden Sie diesen Betrieb gerne im anonymisierten Melderegister hier bei www.dguv-v3.de.

NEU Jahr 2023: Land Hessen veröffentlicht erstes ganzheitliches Meldeportal. Mit einem neuen Meldeportal will die Landesregierung das Sicherheitsempfinden der Menschen in Hessen verbessern. Wer zum Beispiel Schlaglöcher, kaputte Straßenlaternen oder überquellende Mülleimer entdeckt, kann diese ab sofort über das Portal melden.

Hier geht es zum Meldeportal Land Hessen.

Tipp: Nach dem Arbeitsschutzgesetz dürfen Ihnen hierdurch keine Nachteile entstehen. Funktion deaktiviert bis Q2. In dringenden Fällen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle. Berufsgenossenschaft/Arbeitsschutzbehörde/Gewerbeamt.

Wenn Sie einen Betriebsrat, einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen haben, sollten Sie als erstes dort nach Ansprechpartnern suchen.

Wenn Leib und Leben gefährdet sind, werden Behörden auch sicher anonymen Beschwerden nachgehen. Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg – wie auch die Arbeitsschutzbehörde NRW hat es sich mit zahlreichen teils privatwirtschaftlichen Partnern zu einem Kompetenznetzwerk zusammengeschlossen – und eigens für anonyme Hinweise ein Arbeitsschutztelefon eingerichtet, das Sie unter der Telefonnummer 040/ 42837 – 2112 erreichen.

Meldung nach Unfallverhütungsvorschriften:
(Gewerblicher Betrieb, mind. ein Arbeitnehmer)

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