Ihr Arbeitgeber hat in Sachen Arbeitsschutz konkrete Vorgaben. Hält er diese nicht ein, sollten Sie ihm gegenüber auf Abhilfe drängen. Sie möchten als Arbeitnehmer (M/W/D), ehemaliger Arbeitnehmer (M/W/D) oder Bewerber (M/W/D) ein Arbeitgeber melden, welcher Pflichtverletzungen nach SGB VII Unfallverhütungsvorschriften begeht? Dann melden Sie diesen Betrieb gerne im anonymisierten Melderegister hier bei www.dguv-v3.de.
NEU Jahr 2023: Land Hessen veröffentlicht erstes ganzheitliches Meldeportal. Mit einem neuen Meldeportal will die Landesregierung das Sicherheitsempfinden der Menschen in Hessen verbessern. Wer zum Beispiel Schlaglöcher, kaputte Straßenlaternen oder überquellende Mülleimer entdeckt, kann diese ab sofort über das Portal melden.
Hier geht es zum Meldeportal Land Hessen.
Tipp:
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)ist nun final verabschiedet und verkündet. Bis zum Inkrafttreten am 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern interne Meldewege etablieren. Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023.
Die eingerichteten Verfahren der Meldungsabgabe dienen der Anzeige von Missständen und Gesetzesverstößen im Unternehmen durch Mitarbeiter, Kunden, Dienstleister, Geschäftspartner und anderen Personen im dienstlichen Kontext. Unternehmen müssen die Identität der Hinweisgebenden schützen und DSGVO-Vorgaben einhalten.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz dürfen Ihnen hierdurch keine Nachteile entstehen. Funktion deaktiviert bis Q3. In dringenden Fällen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle. Berufsgenossenschaft/Arbeitsschutzbehörde/Gewerbeamt.
• Sehen Sie Prüfplaketten an Ihren elektrischen Geräten, Art wie Ihre Auto TüV Plakette mit Prüftermin?
• Sind schon Arbeitsunfälle mit defekten Elektrowerkzeugen gewesen?
• Werden Sie jährlich in einer Sicherheitsunterweisung über die Gefahren mit elektrischen Strom und deren Bedienung unterwiesen?
• Haben Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbeauftragten (ab 20 MA) in Ihrem Betrieb?
• Gewerbeaufsichtsämter oder
• die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz
gemeinsam mit den
• Technischen Aufsichtsdiensten (TAD) der Unfallversicherungen
1. Stellt die Behörde einen Verstoß Ihres Arbeitgebers gegen Arbeitsschutzvorschriften fest, wird sie Ihrem Arbeitgeber eine angemessene Frist setzen, in der er ihre Anordnung ausführen muss. Besteht Gefahr für die Mitarbeiter, kann sie auch anweisen, dass eine Anordnung sofort umgesetzt wird.
2. Schafft Ihr Arbeitgeber immer noch nicht Abhilfe, nachdem die zuständige Behörde den Verstoß festgestellt und ihm eine Frist eingeräumt hat, kann die Behörde im nächsten Schritt die betroffene Arbeit unterbinden oder die Verwendung oder den Betrieb der betroffenen Arbeitsmittel untersagen.
3. Auch Straf-, Buß- und Ordnungsgelder bis 10.000,00EUR. SGB VII §209 Bußgeldvorschriften.
Wenn Sie einen Betriebsrat, einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen haben, sollten Sie als erstes dort nach Ansprechpartnern suchen.
Wenn Leib und Leben gefährdet sind, werden Behörden auch sicher anonymen Beschwerden nachgehen. Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg – wie auch die Arbeitsschutzbehörde NRW hat es sich mit zahlreichen teils privatwirtschaftlichen Partnern zu einem Kompetenznetzwerk zusammengeschlossen – und eigens für anonyme Hinweise ein Arbeitsschutztelefon eingerichtet, das Sie unter der Telefonnummer 040/ 42837 – 2112 erreichen.
Meldung nach Unfallverhütungsvorschriften:
(Gewerblicher Betrieb, mind. ein Arbeitnehmer)