Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Bestimmungen
Für die Erreichtung und den Betrieb elektrischer Geräte und Anlagen sowie die Herstellung und den Vertrieb elektrischer Betriebsmittel gibt es Gesetze und Verordnungen, die eingehaltn werden müssen, und verschiedene Vorschriften und Bestimmungen, deren Einhaltung zu empfehlen ist.
Staat = Unfallversicherung – Sozialgesetzbuch Sieben (SGB VII)
Gesetze = Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) = Unfallverhütungsvorschriften – DGUV Vorschrift 1 – DGUV Vorschrift 3
Verordnungen = Bertriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Allgemeine anerkannte Regeln der Technik
Normen, Technischische Regeln für Betriebssicherheit, DIN VDE, DIN EN, VdS und weitere
Die Unfallverhütungsvorschriften, auch genannt UVV, sind verbindliche technische Regelwerke, die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vor der Veröffentlichung genehmigt werden. Sie schreiben technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen für den Unternehmer und die Versicherten zwingend vor. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Arbeitsschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch.
Unterschieden werden muss zwischen den
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV sowie den Regeln BGR, BGI, BGG und ZH der gewerblichen Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungsträger
- Unfallverhütungsvorschriften VSG der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und
- Unfallverhütungsvorschriften GUV der Gemeinde-Unfallversicherungsverbände oder Unfallkassen