DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 in Kurzübersicht

Die DGUV Vorschrift 1: alt BVG A1 ist eine Basisunfallverhütungsvorschrift. Sie regelt die „Grunsätze der Prävention“ seit 2004.

Das sind zum Beispiel:

  • Allgemeine Vorschriften,
  • Pflichten des Unternehmers und Versicherten, Organisation des Arbeitsschutzes, Sicherheitsbeauftragte,
  • Erste Hilfe, persönliche Schutzausrüstung.

Die DGUV Vorschrift 3: alt BGV A3 gilt für die Unfallverhütungsvorschrift elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie für nichtelektrische Arbeiten in der nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie ist anzuwenden in allen gewerblichen Betrieben. Da in allen gewerblichen Betrieben zumindestens elektrische Energie genutzt wird, muss diese Unfallverhütungsvorschrift in jedem Unternehmen berücksichtigt werden.

In jedem Betrieb muss geprüft werden! Welche Paragraphen dieser Unfallverhütungsvorschrift von den Vorgesetzten und Versicherten beachtet werden muss, wird durch eine Betriebsbesichtigung und Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung, festgestellt.

Der nachfolgende Auszug aus der DGUV Vorschrift 3 beschreibt die wichtigsten Begriffe.

 

In der vorstehend genannten DGUV Vorschrift wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Deshalb ist eine ausreichende Ausbildung der Person erforderlich, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen sollen. Sehen Sie sich hier auch die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 – Befähigte Person, an.