Die DGUV Vorschrift 3: alt BGV A3 gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie für nichtelektrische Arbeiten in der nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie ist anzuwenden in allen gewerblichen Betrieben. Da in allen gewerblichen Betrieben zumindestens elektrische Energie genutzt wird, muss diese Unfallverhütungsvorschrift in jedem Unternehmen berücksichtigt werden.

In jedem Betrieb muss geprüft werden! Diese Paragraphen der Unfallverhütungsvorschrift muss von den Vorgesetzten und Versicherten beachtet werden. Welche Norm gilt, wird durch eine Betriebsbesichtigung und Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung, festgestellt.

DGUV Vorschrift 3

Unfallverhütungsvorschrift
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel