Gesundheitsschutz und elektrotechnische Sicherheit
Die gesetzliche Prüfung gilt bei elektrischen Betriebsmittel nach Änderung und/oder Instandsetzung sowie Neuinbetriebnahme, weiterhin gelten die Prüfungen in Intervallzyklus gemäß Gefährdungsbeurteilung. Wie zum Beispiel bei ortsfesten elektrische Maschinen/Anlagen und ortsveränderliche elektrische Geräte, dabei ist außer der allgemeinen Kontrolle zur Betriebssicherheit und Funktion die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu prüfen.
Elektrische Betriebsmittel, sind alle Geräte die vom Stromkreislauf versorgt werden.
Die EN 50678 und EN 50699 gilt für:
- Prüfung der elektotechnische Sicherheit von elektrischen Geräten. (bis 1000 V Wechselspannung / 1500 V Gleichspannung)
- nach Neuinbetriebnahme, Instandsetzung oder Änderung und Wiederholungsprüfung.
Wie sie sehen, wird in dieser Durchführung viel getan. Daher ist die Prüfung, Schutz vor elektrischen Schlag, Unfallverhütung – so wichtig!