DGUV Vorschrift 1 (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 1)

ist eine Basisunfallverhütungsvorschrift. Sie regelt die „Grundsätze der Prävention“ seit 2004.

  • Allgemeine Vorschriften,
  • Pflichten des Unternehmers und der Versicherten, Organisation des Arbeitsschutzes, Sicherheitsbeauftragte,
  • Erste Hilfe, persönliche Schutzausrüstung.