UVV

Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften)

Um Ihrem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften.

Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.